Ab dem 1. Juni dürfen öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern wieder stattfinden – sofern feste Sitzplätze vorhanden sind und ein Hygienekonzept vorliegt! Damit können beispielsweise Theater- und Kinobesuche, Betriebsversammlungen oder Parteiveranstaltungen wieder stattfinden. Ab dem 2. Juni dürfen dann auch Kneipen, Bars, Jugendhäuser und öffentliche Bolzplätze wieder öffnen. Wir wünschen schon mal viel Spaß beim Feierabendgetränk!

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